Warum es eine unerträgliche Geschichtsblindheit ist, Remarque für„Kriegstüchtigkeit“ zu vereinnahmen
Stellungnahme zu Äußerungen des Leiters des Remarque-Friedenszentrums in der Neuen
Osnabrücker Zeitung
Prof. Dr. Thomas Groß, Osnabrück
Der Leiter des Erich Maria Remarque-Friedenszentrums Osnabrück, Dr. Sven Jürgensen, hat
sich in der NOZ vom 6.3.26 (online schon ab 1.3.26 verfügbar) zur Frage geäußert, wie „kriegstüchtig“ Erich Maria Remarque war. Da mir Herr Jürgensen telefonisch bestätigt hat, dass er korrekt zitiert wird, werde ich mich nun kritisch mit dem Wortlaut seiner Ausführungen
auseinandersetzen, die nach meiner Auffassung ein skandalöser Missbrauch des Schriftstellers
sind.
In der Mitte des Artikels wird zunächst festgestellt, dass Remarque im Roman „Im Westen
nichts Neues“ einen Krieg schildert, der aus der Sicht der Protagonisten sinnlos ist. „Daraus
folge ein Pazifismus, der aber keine Wehrlosigkeit fordert.“ Dies wird sodann mit dem Konzept
der „wehrhaften Demokratie“ verbunden. Nach der Feststellung, dass Remarque die
militärische Befreiung Europas vom Faschismus mit keinem Wort kritisiert habe, sondern dass
ihm militärische Gewalt geboten schien, um das Unrecht der Nazis zu beenden, folgt die
Behauptung, dass ihm früh klar gewesen sei, dass „ein Land, das durch einen Unrechtsstaat
bedroht ist,“ das Recht habe, sich militärisch zu verteidigen. Deshalb sei Remarque „kein guter
Zeuge, um die Unterstützung der Ukraine zu kritisieren oder Wehrpflicht und Aufrüstung
rundheraus abzulehnen.“ Am Ende heißt es dann, Remarques Selbstbeschreibung als
„militanter Pazifist“ bringe eine Ambiguität zum Ausdruck. Am Wort „Kriegstüchtigkeit“, das
auf Verteidigungsminister Pistorius zurückgeht, hätte Remarque sich angesichts der Lage
Europas und angesichts seiner Erfahrungen wohl nicht gerieben.
Diese Argumentation ist an mehreren Stellen unhaltbar. Sie stützt sich ausschließlich auf
Spekulationen, da Remarque sich – soweit ersichtlich – nie ausdrücklich zur Legitimität
einzelner Kriege geäußert hat. Sie beruht im Kern auf einer Generalisierung der Feststellung,
dass Remarque den militärischen Kampf gegen den Nationalsozialismus unterstützt hat.
Deshalb macht seine Vereinnahmung für die aktuelle Kriegsvorbereitung nur Sinn, wenn man
die Einmaligkeit der Dimension des NS-Unrechts in Frage stellt.
Verfehlt ist bereits der erste Hinweis auf das Konzept der wehrhaften Demokratie. Dieses
bezieht sich nur auf den Schutz der Verfassung gegen innere Feinde. Es wird vom
Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit Parteiverboten verwendet (z.B. BVerfGE
144, 20, Rn. 418). Für die Frage, ob Kriege legitim sind, lässt sich daraus gar nichts ableiten,
denn niemand will Verfassungsfeinde militärisch bekämpfen.
Vielmehr handelt es sich hier nur um das erste Glied einer Argumentationskette, die dann über
den Nationalsozialismus zum Begriff „Unrechtsstaat“ führt. Abgesehen davon, dass dieser
Begriff ohnehin vage ist, ist er offensichtlich so gemeint, dass er nicht nur auf den NS-Staat
anwendbar ist. Es spricht natürlich nichts dagegen, dass Remarque den militärischen Sieg gegen
den Nationalsozialismus begrüßt hat. Daraus Schlussfolgerungen für andere
Kriegskonstellationen zu ziehen, setzt aber als Argumentation voraus, dass das NS-Regime nur
als ein Beispiel für eine größere Anzahl anderer Herrschaftsformen angesehen werden kann,
die alle legitimerweise mit militärischer Gewalt bekämpft werden dürfen.
Die allgemeine Formel vom Unrechtsstaat kann nur dann herangezogen werden, wenn man die
Einmaligkeit der Dimension des Unrechts des nationalsozialistischen Terrorregimes in Frage
stellt. Aus der Billigung dieses einen Krieges kann nur auf andere Konstellationen
geschlussfolgert werden, wenn er mit anderen in eine Reihe gestellt werden kann. Bisher war
es aber außerhalb von rechtsradikalen Kreisen Konsens, dass die Untaten des NS-Regimes
sowohl im Inneren als auch im Rahmen des Eroberungs- und Vernichtungskrieges in großen
Teilen Europas einzigartig waren. Dies gilt zum einen für die Dimension des industriellen
Holocausts an etwa sechs Millionen Juden (und von Angehörigen vieler anderer Minderheiten).
Das gilt aber auch für das Ausmaß der Grausamkeit des militärischen Vorgehens in den
eroberten Teilen Europas, insbesondere in der Sowjetunion. Allein dort gab es während des
Zweiten Weltkriegs mehr als 10 Millionen zivile Opfer, davon 1,1 Millionen durch die
Blockade von Leningrad (https://de.wikipedia.org/wiki/Tote_des_Zweiten_Weltkrieges;
https://de.wikipedia.org/wiki/Leningrader_Blockade ).
Im aktuellen Kontext ist mit dem Unrechtsstaat, der Deutschland bedroht, ganz offensichtlich
Russland gemeint. Nun agiert Putin im Inneren als rechtsradikaler Diktator, der
Menschenrechte und Demokratie missachtet. Außerdem ist er für viele Kriegsverbrechen
verantwortlich. Der Angriffskrieg gegen die Ukraine ist unzweifelhaft völkerrechtswidrig.
Dieser nun über vier Jahre dauernde Krieg ist durch große Grausamkeit gekennzeichnet, aber
die Zahl der zivilen Opfer beträgt nach Schätzungen der UN etwa 15.000, während es auf beiden
Seiten mehrere Hunderttausend tote oder verletzte Soldaten gegeben hat
(https://de.wikipedia.org/wiki/Opfer_des_Russisch-Ukrainischen_Krieges;
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1297855/umfrage/anzahl-der-zivilen-opfer-durch-
ukraine-krieg/ ).
Der Zahlenvergleich ist nur ein Indiz für die Beantwortung der Frage, ob dieser Krieg Russlands
in dieselbe Kategorie wie der Vernichtungsfeldzug von NS-Deutschland zu fassen ist. Wer sich
nur ein wenig mit dem Kriegsgeschehen in der Ostukraine beschäftigt hat, wird feststellen, dass
der dortige Stellungskrieg in den Schützengräben viel stärker dem Ersten Weltkrieg ähnelt. Es
ist kein Wunder, dass sich heute sowohl Russen wie auch Ukrainer in großen Scharen dem
Wehrdienst entziehen, weil sie in diesem Abschlachten keinen Sinn sehen. Trotzdem wird
übrigens die Kriegsdienstverweigerung von Russen, um sich diesem Krieg zu entziehen, in
Deutschland überwiegend nicht als Asylgrund angesehen (Cuno, Flüchtlingsschutz bei
Kriegsdienstverweigerung, ZAR 2025, 133, 140 f.).
Wer also die aktuellen und die geschichtlichen Vorgänge einordnet, wird zum Ergebnis
kommen, dass der Krieg gegen die Ukraine sehr viel mehr Gemeinsamkeiten mit dem Ersten
als mit dem Zweiten Weltkrieg hat. Es zeigt sich einmal mehr, dass NS-Vergleiche, wie sie
schon zur Rechtfertigung des Kosovokrieges oder des Irakkrieges herangezogen wurden,
legitimatorischen Charakter haben, mit denen die deutsche Geschichte missbraucht wird.
Keineswegs einschlägig ist schließlich auch der Verweis auf die Selbstbezeichnung von
Remarque als „militanter Pazifist“, die in einem Interview aus dem Jahr 1962 gefallen ist
(Remarque, Ein militanter Pazifist, 1998, S. 112). Sie steht im Kontext einer kurzen Aussage
dazu, dass er Deutschland 1931 verlassen musste, weil sein Leben bedroht wurde, obwohl er
weder ein Jude noch politisch links eingestellt war. Ein Bezug zu Kriegen in der Gegenwart
oder Vergangenheit ist in dieser Passage nicht vorhanden. Dr. Thomas F. Schneider, der beste
Kenner Remarques, meint, dass dieser damit darauf hinweisen könnte, dass er „seine ganz
private und zutiefst zivile Kriegsgegnerschaft zeitlebens mit Nachdruck und unerbittlicher
Härte“ vertreten habe (Schneider, in Remarque, Ein militanter Pazifist, 1998, S. 15). Nach
seiner Darstellung ging Remarque sogar eher widerwillig auf Vorschläge der amerikanischen
Regierung ein, gegen den Nationalsozialismus zu arbeiten, weil es ihm widerstrebte, sich einer
politischen oder gar militärischen Organisation anzuschließen (Schneider, in Remarque, Ein
militanter Pazifist, 1998, S. 24).
Remarque kann sich selbst nicht mehr gegen diese Vereinnahmung durch die Militärlobby
wehren. Dass sie ausgerechnet durch den Leiter des seinem Andenken gewidmeten
Friedenszentrums erfolgt, ist ein Skandal, der nicht unwidersprochen bleiben darf


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